Diesel-stapler Linde Typ H18d-03, Baujahr 2005, Betr.-std.: 8643
Aus Insolvenz gelangt zum Verkauf:
Diesel-Stapler Linde Typ H18D-03,Baujahr 2005,Betr.-Std.: 8643,Tragfähigkeit 1800 kg,Gewicht 3110 kg mit GabelverlängerungenDetails siehe Bilder!Zustand: gebraucht
Sammeln möglich!
Nur Abholung möglich!
- Bindende Abholung am 20. September 2024 von 9.00 bis 16.00 Uhr
- Gartenstraße 14, 08340 Schwarzenberg/Erzgebirge
- Gegebenheiten vor Ort: eine Stufe mit Rampe
Keine Ladehilfe vor Ort.Hierbei handelt es sich um ein Fixgeschäft, somit ist dieser Abholtermin bindend.
Rechnung:
- Sie erhalten eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer.
- Sofern Sie eine Änderung der Rechnungsanschrift auf Ihre Firmierung wünschen, berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von 15,00 Euro.
Rechtliche Hinweise:
Mit Abgabe Ihres Gebotes sichern Sie uns zu, dass Sie nachstehende Bedingungen gelesen und akzeptiert haben.
1. Die hier angebotene Ware stammt aus einem Insolvenzverfahren somit sind wir nicht Eigentümer oder Nutzer gewesen. Eine Garantie oder Gewährleistung über die Funktionsfähigkeit ist deshalb ausgeschlossen. Sie ersteigern nur das, was auf dem Bild zu sehen ist. Wir versteigern im Auftrag eines Insolvenzverwalters oder eines Gläubigers. Es lässt sich nicht ausschließen, dass sich trotz Freigabe durch den Auftraggeber nachträglich herausstellt, dass an den Gegenständen Drittrechte bestehen bzw. die Zustimmung der Gläubigerversammlung noch nicht vorliegt. Sofern Senneke von Drittrechten bzw. von Zustimmungsvorbehalten der Gläubigerversammlung erst nachträglich und trotz Zuschlags Kenntnis erlangt, ist Senneke berechtigt, die Herausgabe der Gegenstände zu verweigern, solange noch nicht die tatsächliche Übergabe erfolgt ist. Der Bieter hat in diesen Fällen nur Ansprüche nach den Grundsätzen des Bereicherungsrechts.
2. Mit Gebotsabgabe sichern Sie uns zu, als Gewerbetreibender zu handeln. Der angegebene Abholtermin ist bindend. Ausnahmen gelten, falls vorher ein anderer Termin mit uns vereinbart wurde. Wenn wir die Möglichkeit haben, können wir Ihnen einen Besichtigungstermin anbieten. Da es sich um Gebrauchtgeräte handelt, ist eine Rücknahme oder ein Umtausch ausgeschlossen.
3. Bitte treffen Sie selbst geeignete Maßnahmen für den Abbau, Verladung und den Transport Ihres Artikels.
4. Im Falle der Online Auktion unter Vorbehalt erhält der Bieter, der bis zum Ende der Laufzeit das höchste Gebot abgegeben hat, den Zuschlag unter Vorbehalt. Es erfolgt unverzüglich eine Mitteilung durch Senneke an den Auftraggeber, dass ein abgegebenes Höchstgebot unter Vorbehalt angenommen wurde. Der Auftraggeber kann innerhalb von 14 Tagen entscheiden, ob das Objekt zu dem Gebot verwertet werden soll. Senneke wird dem Bieter die Entscheidung des Auftraggebers unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Tagen nach deren Eingang mitteilen. Solange, längstens jedoch 21 Tage, ist der Bieter an sein Gebot gebunden. Lautet die Entscheidung, dass die Verwertung des Objekts zum abgegebenen Höchstgebot erfolgen soll, kommt der Vertrag zustande, was Senneke dem Höchstbietenden per Bestätigungs-E-Mail mitteilt. Wird eine günstigere Verwertungsmöglichkeit benannt, kein Einverständnis zur Veräußerung erteilt oder meldet sich der Auftraggeber nicht innerhalb der 21-tägigen Bindungsfrist, kommt kein Kaufvertrag zustande, was dem Bieter durch Senneke unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Information des Auftraggebers oder dem Ablauf der 21-tägigen Bindungsfrist mitgeteilt wird.
5. (a) Mit vollständiger Kaufpreiszahlung gelten die verkauften Gegenstände als an den Käufer übergeben inklusive Gefahrübergang. Erfolgt die Annahme des Gebotes unter Vorbehalt, so gilt dies erst ab Wegfall des Vorbehalts.
(b) Nach Vertragsschluss ist der Käufer zur sofortigen Abnahme der Gegenstände verpflichtet. Nimmt der Käufer die von Senneke angebotene Übergabe nach Annahme des Gebotes nicht an, so wird durch eine etwaige tatsächliche Aufbewahrung der Gegenstände durch den Auftraggeber bzw. Senneke oder dritte Personen kein Verwahrungsvertrag begründet.
(c) Demontage und Abtransport der Gegenstände erfolgen auf Kosten und Risiko des Käufers und unter Berücksichtigung der gültigen Arbeitsschutzrichtlinien und geltenden Branchen- und Firmenvorschriften.
(d) Für Beschädigungen, Verunreinigungen, die bei der Abholung, Demontage oder dem Abtransport am Eigentum des Auftraggebers, Senneke oder Dritten entstehen, haftet der Käufer. Der Käufer übernimmt entsprechend § 278 BGB die Haftung für die in seinem Auftrag tätigen Firmen.
(e) Sämtliche zum Verwertungsumfang gehörenden Gegenstände sind vom Käufer vollständig mitzunehmen. Wird mit dem Käufer eine (besenreine) Räumung als sog. Fixgeschäft vereinbart, ist der Käufer verpflichtet, die von der Räumung betroffenen Räumlichkeiten/Flächen in einem ordnungsgemäßen und sauberen Zustand zu hinterlassen.
(f) Sollte das Gelände, auf dem sich die zu veräußernden Gegenstände befinden, zum Zwecke der Besichtigung oder Teilnahme an einem Verkauf betreten werden, erfolgt dies auf eigene Gefahr. Bei unvollständiger Kaufpreiszahlung gelten die Gegenstände bei tatsächlicher Abholung bzw. dem Abtransport als vollständig übergeben. Eine nachträgliche Reklamation wegen fehlender Teile ist ausgeschlossen.
(g) Kommt der Käufer in Annahmeverzug, so ist der Auftraggeber bzw. Senneke berechtigt, die hierdurch entstehenden erforderlichen Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Für den Fall einer verspäteten Abholung, Demontage oder eines Abtransports kann Senneke die tatsächlichen Kosten, die infolge der Nichtabholung bzw. Demontage und Abtransport sowie der Einlagerung entstanden sind, verlangen. Senneke kann daneben Aufwendungsersatz fordern. Die Kosten für die Entsendung einer berechtigten Person zur Überwachung der verspäteten Abholung betragen 800,- Euro netto pro Tag, die Standkosten für ein Fahrzeug betragen 15,- Euro netto pro Tag. Die Standkosten für Maschinen oder andere Versteigerungsgüter (Möbel, Waren etc.) belaufen sich auf 4,- Euro pro m² und pro Tag.
(h) Erfolgt im vereinbarten Abholzeitraum keine Abholung oder keine Demontage bzw. kein Abtransport, ist der Auftraggeber bzw. Senneke nach Setzung einer angemessenen Nachfrist und deren fruchtlosem Ablauf berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen, insbesondere die Gegenstände zu entsorgen oder erneut zu verkaufen, wobei ein etwaiger Mindererlös und die dadurch zusätzlich anfallenden Kosten vom Käufer zu tragen sind. Ist ein anderweitiger Verkauf in Anbetracht von einem geringen Wert des Objekts sowie dem Aufwand der Abholung im Verhältnis zu dem Wert des Objekts unverhältnismäßig, darf Senneke das Objekt entsorgen. Die Entsorgungskosten trägt der Käufer.
6. (a) Alle Gegenstände werden in dem Zustand verkauft, wie sie stehen und liegen unter Ausschluss jeder Gewährleistung. Eine vorherige Besichtigung am jeweiligen Standort wird jederzeit zu den von Senneke angegebenen Besichtigungszeiten ermöglicht.
(b) Senneke haftet dem Käufer für eigene Pflichtverletzungen im Rahmen ihrer übernommenen Aufgaben für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
(c) Senneke haftet für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist. Es wird jedoch nur gehaftet, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind.
(d) Die Haftung für einfache Fahrlässigkeit nach Nr. 7 (c) ist ausgeschlossen, wenn der Käufer eine vorherige Besichtigung der Gegenstände nicht wahrgenommen hat und dabei den Fehler hätte erkennen können.
(e) Senneke haftet unbeschadet vorstehender Regelungen und der nachfolgenden Haftungsbeschränkungen uneingeschränkt für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer eigenen fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung oder die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung ihrer gesetzlichen Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen.
(f) Senneke haftet unbeschadet vorstehender Regelungen und der nachfolgenden Haftungsbeschränkungen uneingeschränkt für alle Schäden, die auf Arglist beruhen. Dasselbe gilt für ihre gesetzlichen Vertreter oder ihre Erfüllungsgehilfen.
(g) Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Die in Nr. 7 (c) S. 2 enthaltene Haftungsbeschränkung bzw. der in Nr. 7 (d) enthaltene Ausschluss gilt in gleicher Weise für ihre gesetzlichen Vertreter und ihre Erfüllungsgehilfen.
(h) Die vorstehenden Regelungen der Nr. 7 (c) - (g) gelten sinngemäß für den Auftraggeber und seinen mit dem Käufer in Nr. 7 (a) vereinbarten Gewährleistungsausschluss.
(i) Eine Haftung von Senneke ist in jedem Fall beschränkt auf den Verkaufspreis der verkauften Ware.
Sofern Sie weitere Fragen haben, können Sie uns von Montag bis Freitag von 8.00 bis 13.00 Uhr telefonisch kontaktieren.
Add new question to seller