Elektro Seitsitzstapler Jungheinrich Esc 316 Z
Produktinformation
- maximales Hubgewicht: 1600 kg
- maximale Hubhöhe: 2800 mm
- Betriebsstunden: ca. 3000 h
- Baujahr: 2020
- Zustand: sehr gut
- Bei allen Artikeln, die von uns angeboten werden, handelt es sich, wenn nicht anders angeboten, um gebrauchte, bereits im Einsatz gewesene Werkzeuge oder Maschinen. Bitte kontaktieren Sie uns bitte VOR dem Kauf, falls Unklarheiten oder Fragen bestehen. Nach dem Kauf ist ein Umtausch, Rückerstattung und Gewährleistung ausgeschlossen.
Versandkosten199,00 Versandkotenpauschale in Deutschland Für alle deutschen Inseln muss ein Inselzuschlag in Rechnung gestellt werden.Auslandausserhalb Deutschlands auf AnfragePackstationkeine Lieferung an eine Packstation möglichSelbstabholungnach Terminvereinbarung, Lieferterminnach eingegangener ZahlungZahlungPayPal,Vorkasse oder Barzahlung bei AbholungRechnungerhalten Sie als beim Versand oder AbholungWiderrrufsrechtAGB'sViele weitere Werkzeuge und Werkzeugmaschinen zum Drehen, Fräsen, Bohren und Schleifen auf Lager! Kontaktieren Sie uns einfach! Wir helfen Ihnen gern weiter!Mit dem Kauf akzeptieren Sie unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen
Verkaufs- und Lieferbedingungen
§ 1 Allgemeines
Lieferungen, Leistungen, Angeboten und Verträgen der Firma Hammer Industrieanlagen- und Werkzeugmaschinen-Vertrieb GmbH - im weiteren Verkäufer genannt - liegen ausschließlich die nachfolgenden Geschäftsbedingungen zugrunde. Sie werden mit Vertragsabschluss bzw. mit Bestellung oder dem Gebot unserer Waren Vertragsinhalt.
Etwaige widersprechende Geschäftsbedingungen des Käufers geltend als ausdrücklich ausgeschlossen. Jede Art von Ergänzungen oder Änderungen des Vertrages sind nur wirksam, wenn sie vom Verkäufer schriftlich bestätigt wurden. Gegenbestätigungen des Käufers oder Hinweisen auf dessen Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen.
§ 2 Vertragsschluss
2.1
Eine vom Käufer abgegebene Bestellung oder Gebot ist bindend.
2.2
Bestellungen werden vom Verkäufer durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder der bestellten Ware angenommen.
§ 3 Zahlungsbedingungen und Preise
3.1
Für die Lieferung gelten die ausgewiesenen bzw. vereinbarten Preise, i.d.R. falls nicht anders angegeben exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Alle Preise verstehen sich zuzüglich Versandkosten, soweit nicht schriftlich eine andere Vereinbarung getroffen wurde.
3.2
Für den Fall, dass nicht andere Vereinbarungen getroffen werden, sind Rechnungsbeträge sofort nach Erhalt der Rechnung in bar ohne Abzug zur Zahlung fällig. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Verkäufer über den Betrag verfügen kann. Wechsel oder Schecks werden nur nach Vereinbarung und erfüllungshalber angenommen und gelten erst nach ihrer unwiderruflichen Einlösung als Zahlung.
Diskont- und Einzugsspesen sowie alle anderen anfallenden Bankgebühren gehen zu Lasten des Bestellers. Im Falle eines Zahlungsverzuges ist der Verkäufer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB nach Diskontüberleitungsgesetz zu berechnen, soweit er nicht einen höheren Schaden nachweist.
3.3
Zurückbehaltungsrechte und Aufrechnungsrechte stehen dem Käufer nur zu, soweit sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht und dieser rechtskräftig festgestellt oder vom Verkäufer anerkannt worden ist.
§ 4 Lieferfristen
4.1
Liefertermine sind unverbindlich, soweit nicht ausdrücklich deren Fixierung vereinbart ist. Die vereinbarte Lieferfrist beginnt mit der unwidersprochenen oder bestätigten Bestellung.
4.2
Lieferverzögerungen, die durch gesetzliche oder behördliche Anordnungen verursacht werden oder infolge höherer Gewalt, politischer Unruhen und Aufruhr, Betriebsstörungen, Schienenbruch, Arbeitseinstellungen etc. verursacht und nicht vom Verkäufer zu vertreten sind, verlängern die Lieferfrist entsprechend der Dauer derartiger Ereignisse.
§ 5 Gefahrübergang, Versand, Lieferung
5.1
Erfüllungsort ist der Sitz des Verkäufers. Eine Versendung der Waren an einen anderen Ort als den Erfüllungsort erfolgt auf Kosten und Risiko des Käufers. Die Versandart, der Versandweg und die mit dem Versand beauftragte Firma werden vom Verkäufer nach eigenem Ermessen bestimmt.
5.2
Ansprüche muss der Käufer einschließlich der Transportschäden beim Spediteur oder Frachtführer unverzüglich anzeigen und dies innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt der Ware dem Verkäufer schriftlich mitteilen.
5.3
Teillieferungen durch den Verkäufer sind zulässig, soweit dies dem Käufer zumutbar ist. Bei Lieferverträge gilt jede Teillieferung und Teilleistung als selbständige Leistung.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
6.1
Der Verkäufer behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren und Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung aller aus der Geschäftsverbindung gegenüber dem Käufer entstandenen und noch entstehenden Forderungen, gleich welcher Art und welchen Rechtsgrundes, vor.
6.2
Bei Zahlungsverzug insbesondere nach Nichteinlösen von Schecks oder Wechsel ist der Verkäufer berechtigt, ohne Vorliegen eines gerichtlichen Titels oder Ermächtigung nach Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts die Vorbehaltsware unter Betreten der Geschäftsräume durch Beauftragte, die sich entsprechend zu legitimieren haben, an sich zu nehmen. Die Kosten für den Abtransport trägt der Käufer in voller Höhe. Der Käufer verpflichtet sich, bei Nichteinlösung eines Schecks oder Wechsels, auf Anforderung seitens des Verkäufers, die erhaltene Ware auf eigene Kosten zurückzusenden.
6.3
Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der gelieferten Ware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt, soweit er mit seinen Zahlungsverpflichtungen dem Verkäufer gegenüber nicht in Verzug ist. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist nicht gestattet. Der Käufer ist verpflichtet, die Rechte des Verkäufers bei Weiterverkauf unter Vorbehalt oder auf Kredit zu sichern. Wird die Vorbehaltsware beim Käufer gepfändet oder beschlagnahmt, hat er den Verkäufer darüber unverzüglich zu unterrichten. Er hat ferner Dritte, die Zugriff auf die Ware nehmen wollen, auf das Eigentum des Verkäufers hinzuweisen. Die Forderungen des Verkäufers aus Weiterveräußerung oder Vorbehaltsveräußerung tritt der Käufer bereits jetzt an den Verkäufer ab, der die Abtretung hiermit annimmt. Gleichwohl ist der Käufer zur Einziehung berechtigt, solange er seinen Verpflichtungen dem Verkäufer gegenüber nachkommt. Er ist verpflichtet, auf Verlangen des Verkäufers die Abtretung Drittkäufern bekanntzugeben und dem Verkäufer die zur Einziehung der Forderung erforderlichen Angaben über die abgetretenen Forderungen zu machen. Eine etwaige Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Käufer stets für die Firma Hammer Industrieanlagen- und Werkzeugmaschinen-Vertrieb GmbH vor. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, nicht dem Verkäufer gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt das Verkäufer das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung. Mit der vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung geht ohne weiteres das Eigentum an der gelieferten Ware auf den Käufer über.
§ 7 Gewährleistung, Haftungsausschluss
7.1
Für Neuwaren gewährleistet der Verkäufer für eine Dauer von 24 Monaten, bei gewerblicher Nutzung von 12 Monaten ab Ablieferung beim Käufer, dass die Liefergegenstände nach dem jeweiligen Stand der Technik frei von Fehlern sind. Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen. Bei gebrauchter Ware beträgt die Gewährleistungsdauer 12 Monate, bei gewerblicher Nutzung 6 Monate ab Lieferdatum, falls nicht ein Gewährleistungsausschluss individuell vereinbart ist. Unwesentliche Abweichungen von Farbe, Abmessungen und/oder anderen Qualitäts- und Leistungsmerkmalen der Waren begründen keinerlei Ansprüche des Käufers, insbesondere nicht auf Gewährleistung.
7.2
Für Mängel und Schäden, die aus ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung, der Nichtbeachtung von Hinweisen zur Anwendung oder fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung entstanden sind, übernimmt der Verkäufer keine Gewähr. Das gleiche gilt für die Mängel und Schäden, die durch Blitzschlag, Brand, netzbedingter Überspannung, Feuchtigkeit aller Art sowie falsche oder fehlende Programmsoftware und/oder falsche Verarbeitungsdaten verursacht wurden. Gewährleistungsverpflichtungen bestehen nicht, wenn der aufgetretene Fehler in ursächlichem Zusammenhang damit steht, dass der Käufer die Vorschriften über die Behandlung, Wartung und Pflege des Kaufgegenstandes nicht befolgt hat. Natürlicher Verschleiß ist von der Gewährleistung ausgeschlossen.
7.3
Die Gewährleistung erlischt, wenn der Käufer Handgriffe und/oder Reparaturen an Geräten vornimmt oder durch Personen vornehmen lässt, die nicht vom Verkäufer autorisiert wurden.
7.4
Offensichtliche Mängel oder durch den Verkäufer verursachte Fehllieferungen sind unverzüglich nach Empfang der Lieferung schriftlich anzuzeigen. Andernfalls sind hierfür alle Gewährleistungs- oder Ersatzlieferungsansprüche ausgeschlossen. Es geltend ergänzend die §§ 377, 387 HGB.
7.5
Soweit ein Mangel der Kaufsache innerhalb eines Jahres nach Lieferdatum auftritt, ist der Verkäufer nach eigener Wahl zur Geltendmachung seines Rechts zur Mangelbeseitigung oder Neulieferung berechtigt (Nacherfüllung). Ist die gewählte Art der Nachlieferung mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden, beschränkt sich der Anspruch auf die jeweils verbliebene Art der Nacherfüllung des § 439 II BGB. Weitergehende Rechte, insbesondere ein Rücktritt vom Kaufvertrag, können nur nach Ablauf einer angemessenen Frist oder dem zweimaligen Fehlschlagen der Nacherfüllung geltend gemacht werden.
7.6
Durch den Austausch im Rahmen der Gewährleistung verlängert sich die Gewährleistungsfrist nicht. Sollte nicht ausdrücklich anderes vereinbart sein, sind weitergehende Ansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen. Der Verkäufer haftet nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand unmittelbar entstanden sind. Der Verkäufer haftet nicht für entgangenen Gewinn und sonstige Vermögensschäden des Käufers. Dies gilt nicht, soweit der Schaden aus Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft beruht. Der Verkäufer haftet nicht bei Verlust von Daten für deren Wiederherstellung. Die Daten muss der Käufer vor Rücksendung bei Gewährleistungsansprüchen auf eigenen Kosten sichern.
§ 8 Erfüllungsort, Gerichtsstand
Gerichtsstand für Lieferung und Zahlung ist Hohenstein-Ernstthal.
Abschließende Bestimmungen
Sollte sich eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB oder des Liefervertrages als unwirksam erweisen, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt und weiterhin wirksam.
Für alle Lieferungen gilt deutsches Recht als vereinbart.
Eventuell entgegenstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen unseres Abnehmers widersprechen wir ausdrücklich.
Add new question to seller